Tiersitting-Wien

         Inh:Claudia Hausar Tel: 0699/10493440

 

 

 

AGB`s

Allgemeine Geschäftsbedingungen-Tiersitting

Fassung vom 01.01.2014

1. Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen-Tiersitting“ sind auf den von tiersitting-wien als Auftragnehmer  und dem jeweils namentlich genannten Auftraggeber beim jeweiligen Betreuungsauftrag anzuwenden.

2. Im Folgenden wird die tiersitting-wien als Auftragnehmer/in genannt und davon ausgegangen, dass der/die Auftraggeberin gleichzeitig der /die Tierhalterin ist.

3. Die Auftragnehmerin erbringt sämtliche Dienstleistungen auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Fassung.

4. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der/die AuftraggeberIn dem geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderung oder Ergänzung, so werden diese geänderten oder ergänzten Bedingungen wirksam.

5. Widerspricht der/die AuftraggeberIn fristgemäß, ist die Auftragnehmerin berechtigt, den laufenden Auftrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzten Geschäftsbedingungen in Kraft treten.

6. Alle Angebote von der Auftragsnehmerin sind freibleibend.

7. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen-Tiersitting“ und der Unterzeichnung des „Betreuungsvertrag-Tiersitting“ durch die Auftragnehmerin und der/die AuftraggeberIn zustande.

8. Grundlagen des „Betreuungsvertrag-Tiersitting“ sind die Leistungsvereinbarung, Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen-Tiersitting“, die gesetzlichen Bestimmungen, sowie etwaige Sondervereinbarungen.

9. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, dass die anvertrauten Tiere liebevoll, Art- und verhaltensgerecht unter Beachtung des Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetzes, sowie dessen Nebenbestimmungen, mit allergrößter Sorgfalt betreut wird.

10. Der/Die Auftraggeberin versichert gegenüber der Auftragnehmerin,  dass die zu betreuenden Tiere sein/ihr Eigentum, sowie frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten ist.

11. Falls der/die TiersitterIn durch unerwartete Vorkommnisse seine Betreuungszusage nicht oder nur teilweise erfüllen kann, ist die Auftragnehmerin verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Betreuung dennoch zustande kommt(ausgenommen Betriebsurlaub).

12. Der/Die AuftraggeberIn versichert gegenüber der Auftragnehmerin, dass sein/ihr Tier die vorgeschriebenen regelmäßigen tierärztlichen Kontrollmaßnahmen in vollem Umfang erhalten hat.

13. Der/Die AuftraggeberIn gibt der Auftragnehmerin bei Vertragsabschluss die Gesellschaft und die Polizzennummer der Haftpflichtversicherung des jeweils zu betreuenden Tieres(Hundes) bekannt.

14. Die Auftragnehmerin ist in keinster Weise für Zeckenbefall und/oder Flohbefall des Tieres des/der AuftraggeberIn verantwortlich, daher auch nicht in Haftung zu nehmen.

15. Sollte die Auftragnehmerin während der Betreuungszeit eine tierärztliche Behandlung für notwendig erachten, so willigt der Tierbesitzer schon jetzt ein, die Kosten für eine anfallende tierärztliche Behandlung zu tragen. Mit dem Tierbesitzer wird selbstverständlich vor Behandlungsbeginn Rücksprache gehalten. In Notfällen und gleichzeitiger Nichterreichbarkeit des Tierbesitzers darf die Auftragnehmerin auch eigenmächtig handeln.

16. Die/Der TiersitterIn ist verpflichtet, den Ihr anvertrauten Hund beim Gassi gehen immer an der Leine zu führen, außer der Tierbesitzer besteht auf leinenlosen Dienst, dies wird ausdrücklich im Betreuungsvertrag vermerkt. Bei Listenhunden ist das Tragen eines Beißkorbes Pflicht.

17. Sollte das zu betreuende Tier ohne Verschulden des/der TiersitterIn entlaufen, haftet die Auftragnehmerin in keinster Weise für entstandene Schäden. Dies gilt sowohl gegenüber Dritte als auch für das Tier selbst. Es werden alle erforderlichen Schritte eingeleitet, wie zum Beispiel das zuständige Tierheim zu informieren, weiters Anzeige bei der Polizei und beim Fundbüro. Die eventuell anfallenden Kosten für diese Maßnahmen trägt der/die TierbesitzerIn.

18. Dem/Der TiersitterIn ist es untersagt, ein Duplikat der ihm/ihr anvertrauten Schlüssel der AuftraggeberIn anzufertigen.

19. Eine Haftung durch den/die TiersitterIn oder der Auftragnehmerin ist ausgeschlossen, wenn die Schlüsselübergabe, bzw. die Schlüsselrückgabe nicht persönlich erfolgt.

20. Die Auftragnehmerin haftet nicht für den Verlust von Bargeld, Schmuck oder Wertgegenständen, wenn der/die AuftraggeberIn diese nicht gesichert aufbewahrt hat.  

21. Die Auftragnehmerin haftet in keinster Weise für Blumen, Gräser oder jeglicher Art von Grünpflanzen.

22. Bei beauftragter Verabreichung von Medikamenten kann vom Auftragnehmer und deren Erfüllungsgehilfen keinerlei Haftung für Folgeschäden übernommen werden.

23. Sämtliche Aufträge sind im Voraus, spätestens jedoch mit dem ersten Betreuungstag, in Bar zu bezahlen.

24. Bei Extra-Terminen für Schlüsselübergabe: Unkostenbeitrag laut bei Unterzeichnung des Betreuungsvertrages gültiger Preisliste.

25. Im Fall einer Absage durch den/die AuftraggeberIn, die weniger als 36 Stunden vor dem vereinbarten Betreuungstermin liegt, wird die gebuchte Betreuung verrechnet.

26. Im Falle einer Verkürzung(stündlich auf halbstündlich) der gebuchten Betreuungszeit von Seiten des Auftraggebers/der Auftraggeberin, die weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Betreuungstermin liegt, wird die ursprünglich gebuchte Betreuung verrechnet.

27. Bei vorzeitigen Abbruch des Auftrages durch den/die AuftraggeberIn kann kein Geld zurückerstattet werden.